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1833 Erlass des neuen Forstgesetzes

Zu Beginn der 1830er Jahre wurden umfassende Reformen im Forstwesen vorgenommen. Das Forstgesetz von 1833 schuf eine rechtliche Grundlage für die Forstverwaltung, z. B. die Regelung der staatlichen Beforstung von Waldungen inklusive Privatwald. Zudem brachte es Vorgaben für das Berufsbild des Försters mit dem Besuch der Forstschule am Polytechnikum in Karlsruhe mit abschließender Staatsprüfung mit sich.