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Marsch geschlossener Verbände

Im Zuge der Überarbeitung der überörtlichen Einheiten des Katastrophenschutzdienstes im Landkreis Karlsruhe rückt auch das Fahren im geschlossenen Verband weiter in den Vordergrund. Unter einem Verband wird eine gemeinsame Fahrt von mindestens drei (Einsatz-)Fahrzeugen mit einheitlicher Kennzeichnung und unter einheitlicher Führung verstanden. Verbände kommen unter anderem zum Einsatz, wenn eine große Anzahl an Einsatzkräften und Einsatzfahrzeugen schnell an einen anderen Ort (z. B. in einen Einsatzraum oder wieder zurück) verlegt werden müssen. Vor allem im Hinblick auf überörtliche Einsätze wie z. B. nach der Flutkatastrophe im Ahrtal wird deutlich, dass ein Marsch im geschlossen Verband Mensch und Material schwer beansprucht. In Folge dessen wird klar, dass ein Marsch gut geplant werden muss. Im Landkreis Karlsruhe steht daher eine verbindliche Handlungsanweisung für die Träger der Katastrophenhilfe zur Verfügung.

Wie verhalte ich mich gegenüber einem geschlossenen Verband?

Ein geschlossener Verband gilt als ein Fahrzeug. Das bedeutet, sobald das erste Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes eine grüne Ampel, ein vorfahrtsgebendes Verkehrszeichen überfahren hat oder in eine Kreuzung eingefahren ist, so folgen ihm die restlichen Fahrzeuge. Auch an Kreiseln, Zebrastreifen oder beim Reißverschlussverfahren gilt die Kolonne stets als ein Fahrzeug. Das Einfahren in einen geschlossenen Verband ist nicht gestattet. Sobald ein geschlossener Verband Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt, ist er von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit. Ihm ist dann unverzüglich freie Bahn zu schaffen!

Die wichtigsten Regeln bei Blaulicht und Sondersignal sind:

  1. Ruhe bewahren! Abruptes Abbremsen oder hektisches Ausweichen birgt Gefahren.
  2. Ausschau halten und beobachten! Bevor Sie reagieren, erstmal Ausschau halten, von wo das Einsatzfahrzeug kommt und wo es hinwill.
  3. Freie Bahn schaffen! Kündigen Sie ihre Absicht mit Blinken an, sodass die Besatzung des Einsatzfahrzeuges weiß, was Sie tun. Das vorsichtige Überfahren von roten Ampeln ist in diesem Fall erlaubt. Achten Sie jedoch auf den Querverkehr. Bei stockendem Verkehr auf der Autobahn ist unverzüglich eine Rettungsgasse zu bilden!